Thema: Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge: Gesetzliche Vorgaben beachten!

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ein bedeutsamer Schritt. Was im Arbeitsvertrag steht ist, in der Regel für beide Seiten verbindlich. Allerdings ist der gesetzliche Mindeststandard immer zu gewährleisten. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen, die meist zum Schutze der Arbeitnehmer erlassen wurden. Wer diese speziellen Regelungen im Arbeitsvertrag nicht berücksichtigt, geht ein erhebliches Risiko ein: So kann beispielsweise bei befristeten Arbeitsverhältnissen aus einer Aushilfe ungewollt ein Festangestellter werden. Nutzen Sie daher immer eine passende professionelle Vertragsvorlage, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsvertrag den Vorgaben des Gesetzgebers genügt. Die Vertragsmuster können Sie dann einfach an Ihre betrieblichen Erfordernisse anpassen. Denn an einen Minijobber stellen Sie selbstverständlich komplett andere Anforderungen als an einen leitenden Angestellten.

Für jedes Arbeitsverhältnis der richtige Vertrag

Für Leiharbeitnehmer gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, Praktikanten müssen die Möglichkeit haben, im Unternehmen etwas zu lernen und Studenten sollten neben der Arbeit ihrem Studium nachgehen können – bei jeder Gruppe von Arbeitnehmern sind Besonderheiten zu beachten. Gestalten Sie die Zusammenarbeit individuell mit einer soliden arbeitsvertragliche Basis. Zusatzvereinbarungen wie Provisionen, Urlaubsgeld oder eine Werkswohnung können Sie mit der richtigen Vorlage rechtssicher in den Arbeitvertrag aufnehmen. Spezielle Regelungen benötigen Sie auch in vielen Berufsgruppen: Ein Frisör ist beispielsweise oft verpflichtet, sein Werkzeug selbst mitzubringen, bei Kellnern und Köchen sind Vereinbarungen zur Verpflegung üblich und Arzthelferinnen müssen oft Notfalldienste übernehmen. Mit einem Muster-Vertrag, der bereits auf den gewünschten Beruf zugeschnitten ist, ersparen Sie sich Zeit und vermeiden Ärger.

Der vertragliche Rahmen für spezielle Arbeitsverhältnisse

Computer und Internet machen es möglich: Viele Arbeitnehmer können Ihre Arbeit vom Laptop am heimischen Küchentisch erledigen. Doch Telearbeit, Heimarbeit und Arbeit auf Abruf erfordern eine rechtlich komplizierte Vertragsgestaltung. Nutzen Sie daher fundierte Vorlagen, um späteren Streit zu vermeiden. Bei Gleitzonenarbeitsverträgen, 400-Euro-Jobs oder kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen sind zusätzlich steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen im Arbeitsvertrag zu klären. Fehlen hier die gesetzlich vorgesehenen Hinweise, kann das für beide Seiten zu erheblichen Nachforderungen von Finanzamt und Versicherungsträger führen. Vorsicht bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern: Enthält der Vertrag für eine Honorarkraft zu viele Vorgaben des Arbeitgebers, ist dies mitunter ein Indiz für Scheinselbstständigkeit. Dann wird aus der flexiblen Arbeitskraft plötzlich ein Arbeitnehmer mit Anspruch auf Urlaub und Weihnachtsgeld.